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Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Du bist eine Person mit Behinderung und möchtest einen Auslandsaufenthalt machen – weißt aber noch nicht, wie du dein Vorhaben finanzieren kannst? Hier findest du Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, die speziell auf Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtet sind.

Förderbare Auslandsaufenthalte für Menschen mit Behinderung

Ich glaube, der glücklichste Moment im Leben eines Menschen ist eine Abreise in unbekannte Länder. - Sir Richard Francis Burton

Abhängig davon, welche Art von Auslandsaufenthalt du planst, stehen dir unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Da diese Fördermittel die entstehenden Kosten nicht immer vollständig decken können, gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung weitere Optionen.

Im Bereich Universität werden einige Fördermöglichkeiten angeboten – hierzu zählen u.a. Zuschüsse vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Sonderfördermittel von Erasmus+ und spezielle Stipendien. Weiterhin gibt es auch außerhalb des universitären Bereich Stipendien und geförderte Auslandsaufenthalte für Menschen mit Behinderung.

Fördermöglichkeiten im universitären Kontext für Menschen mit Behinderung

Tipps

Stipendiensuche:

Hilfreiche Links:

  • The Link Network ist ein Netzwerk aus Organisationen, Bildungseinrichtungen, Experten für Menschen mit Behinderung, Studierenden und weiteren Interessierten, welche sich für die volle Inklusion von Studierenden mit Behinderung in die höhere Bildung einsetzen.
  • European-agency.org liefert nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education.

Im universitären Kontext gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, für die du dich bewerben kannst. Im BAföG-Satz werden beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten nicht berücksichtigt. Bei einem Erasmus+ oder DAAD-Stipendium gibt es jedoch Zuschüsse bzw. Sonderfördermittel, die Mehrkosten ausgleichen. Beachte, dass du im Rahmen von verpflichtenden Auslandsaufenthalten in der Regel eine bessere Chance hast, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies trifft insbesondere auf Auslandspraktika oder –semester innerhalb des Studiums zu.

Institutionen für Begabtenförderung und Stipendiengeber bieten auch Fördermöglichkeiten explizit für Studierende mit Behinderung. Innerhalb der Begabtenförderung erhalten Menschen mit Behinderung Nachteilsausgleiche, während einige Stipendien speziell auf Studierende mit Behinderung ausgerichtet sind. Beispiele hierfür sind etwa die Dr.-Willy-Rebelein Stiftung, welche ausschließlich Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit fördert.

Empfängst du als Studierende:r bereits Eingliederungshilfen in Deutschland, können diese auch für einen Studienaufenthalt im Ausland bezahlt werden. Dies wird im Einzelfall durch den Sozialhilfeträger entschieden.

Begabtenförderung von Studierenden mit Behinderung

Verwalten Förderungswerke öffentliche Mittel, sind sie dazu verpflichtet, die spezifische Situation von Studierenden mit Behinderung zu berücksichtigen. Sollte für dich also eine Begabtenförderung in Frage kommen, informiere dich über Nachteilsausgleiche. Ein Beispiel für einen Nachteilsausgleich ist etwa, dass du eine Förderung erhältst, obwohl du bereits die Altershöchstgrenze des jeweiligen Förderungswerkes überschritten hast.

Sonderfördermittel von Erasmus+ und dem DAAD für Menschen mit Behinderung

Sonderfördermittel dienen dazu, Mehrkosten, die durch die Behinderung verursacht werden, auszugleichen. Zusatzkosten können beispielsweise durch eine barrierefreie Unterkunft entstehen. Um Sonderfördermittel von ERASMUS+ oder dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu erhalten, musst du in der Regel an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Um für diese Programme in Frage zu kommen, muss der Grad der Behinderung mindestens 50 sein.

ERASMUS+ für Menschen mit Behinderung

Das Erasmus+ Programm stellt Sonderfördermittel für beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten im Rahmen von Studien- und Praktikumsaufenthalten innerhalb Europas zur Verfügung. Diese können von Studierenden, Graduierten oder dem Personal mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 in Anspruch genommen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Sonderfördermittel gestellt werden. Die Sonderfördermittel von Erasmus+ musst du an deiner Heimathochschule bzw. am jeweiligen Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule beantragen. Zu Mehrkosten zählen beispielsweise An- und Abreise, eine barrierefreie Unterkunft, eine zusätzliche Unterkunft für eine notwendige Assistenz, Hilfen am Praktikumsplatz vor Ort oder auswärtigen Hochschulort und medizinische Betreuungsleistungen.

Die Sonderfördermittel beinhalten eine an die jeweiligen Länderfördersätze angepasste pauschale Förderung. Sollte diese nicht ausreichen, ist ein Zuschuss möglich, der mindestens zwei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts beantragt werden sollte. Dieser muss auf den tatsächlichen Zusatzkosten basieren und die entsprechenden Einzelnachweise, wie etwa Rechnungen, müssen eingereicht werden.

DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) für Menschen mit Behinderung

Für Studierende, Dozierende und andere Programm-Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Krankheit werden vom DAAD keine Sonderprogramme angeboten. Nichtsdestotrotz ist es möglich, Zuschüsse zu erhalten wenn andere Förderungswerke keine Mittel gewähren.

Dazu musst du dich zuerst für dein gewünschtes DAAD Förderprogramm bewerben. War deine Bewerbung erfolgreich und bist du DAAD-Stipendiat:in, hast du nun die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Diese beantragst du beim Akademischen Auslandsamt oder International Office deiner Heimathochschule. Deine Heimathochschule wiederum beantragt die Zuschüsse beim DAAD. Es ist wichtig zu beachten, dass Anträge auf zusätzliche Mittel spätestens zwei Monate vor Ausreise beim DAAD vorliegen müssen. Aufgrund dessen solltest du dich frühestmöglich um deinen Antrag bemühen. Dem Antrag muss außerdem eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden) beigelegt werden.

Infolge des Antrags prüft der DAAD die eingereichten Unterlagen und übermittelt die Zuschüsse an die Hochschule. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird individuell festgelegt, wobei die Obergrenze der Mehrkosten in der Regel 10.000 Euro beträgt. Auch eine Assistenz oder Betreuung vor Ort kann unter gewissen Voraussetzungen gezahlt werden. Nachdem die Hochschule die Zuschüsse erhalten hat, informiert sie dich und überweist dir die entsprechenden Zuschüsse.

Wenn du obige Zuschüsse erhalten hast und deinen Aufenthalt abgeschlossen hast, musst du einen Bericht über deinen Auslandsaufenthalt in Hinsicht auf deine Beeinträchtigung, schreiben.

Ab einer Höhe der Zuschüsse von 5.000 Euro müssen die Ausgaben dessen durch eine Abrechnung und die jeweiligen Belege im Original nachgewiesen werden. Falls die Zuschüsse nicht ausgeschöpft werden, wird der DAAD von der Hochschule darüber informiert und die Restmittel werden zurück überwiesen.

Weitere Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Geförderte praxisorientierte Auslandsaufenthalte

Auch für Personen mit Behinderung, die nicht studieren gibt es Fördermöglichkeiten, um einen Auslandsaufenthalt realisieren zu können. Beispielsweise bieten sich geförderte Auslandsaufenthalte an. Bei der Agentur für Arbeit findest du passende Möglichkeiten und Angebote hierfür. 

Förderung von Urlaub/Ferien für Menschen mit Behinderung

Auch gibt es spezialisierte Stiftungen, die Ferienreisen oder Erholungsurlaub fördern. Da diese Stiftungen sich meist auf eine bestimmte Beeinträchtigung fokussieren, solltest du dich informieren, ob es für dich eine entsprechende Stiftung gibt. Die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung beispielsweise, unterstützt Menschen mit Multipler Sklerose u.a. bei Erholungsurlauben. Außerdem bietet die Sterntaler Hilfe für schwerkranke Kinder e.V, neben der Finanzierung von verschiedenen Alltagsanschaffungen, die Erfüllung von Herzenswünschen von schwerkranken Kindern, wie etwa auch behindertengerechte Urlaube an.

 

(Bildquelle: Pixabay / LonelyTawns; Textquellen: abi.unicum.de, aktion-mensch.de, bagwfbm.de, behindertenberatung.tu-berlin.de, blog-foerdermittel.de, eu.daad.de, ida.de, leidmedien.de, myhandicap.de, nathalie-todenhoefer-stiftung.de, sterntaler-kinder.de, stiftung-do.org, studentenwerte.de, weltkritik.blogsport.de, zbfs.bayern.de)