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Als Fachkraft in Entwicklungsländern Gutes tun

Du möchtest dich als erfahrene und qualifizierte Fachkraft im Bereich Internationale Entwicklungsarbeit engagieren und Entwicklungshilfe leisten? In vielen Entwicklungsländern besteht die Möglichkeit, einen Entwicklungsdienst als klassische/r Entwicklungshelfer/in zu leisten. Mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich hast du die Chance, an Nachwuchsprogrammen der internationalen Entwicklungsarbeit teilzunehmen. Das Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist es - kurz gesagt - die Schere zwischen Arm und Reich nachhaltig zu bekämpfen. Die Lebensbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern sollen also verbessert werden. Die deutsche Regierung unterstützt hierbei durch die:

Fachkräfte und Berufseinsteiger, die in der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten möchten, bringen sich in diesem Netzwerk an Akteuren durch die Hilfe "von unten" - auf der Ebene der Zivilgesellschaft - ein. Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe, zum Beispiel durch Vermittlung von Bildung.

Kennzeichen des klassischen Entwicklungsdienstes

Kennzeichen des klassischen Entwicklungsdienstes

Durch den Entwicklungsdienst soll die Lebenssituation der Bevölkerung eines Entwicklungslandes verbessert und einheimische Fachkräfte geschult werden.

Der Begriff "Entwicklungsdienst" bezeichnet den zeitlich befristeten Freiwilligendienst für berufserfahrene Fachkräfte in speziellen Projekten und Programmen. Personen, die einen klassischen Entwicklungsdienst leisten, werden "Entwicklungshelfer" genannt.

In Deutschland gibt es ein eigenes Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG), in dem der Status sowie die Rechte und Pflichten der Entwicklungshelfer/innen gesetzlich geregelt sind. Im Gegensatz zu Entwicklungsexperten, die auf nationaler Ebene als Berater in der Entwicklungspolitik agieren, wirken Entwicklungshelfer/innen auf kommunaler Ebene. Sie geben theoretisches und praktisches Fachwissen an die Bevölkerung weiter.

Wer kann Entwicklungshelfer werden?

Nach dem deutschen Entwicklungshelfer-Gesetz sind Entwicklungshelfer/innen Personen deutscher Staatsbürgerschaft, die "ohne Erwerbsabsicht {...}" in Entwicklungsländern Dienst leisten, "{...} um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen (Entwicklungsdienst)" (vgl. EhfG § 1, Abs. 1). Dabei müssen sie sich für mindestens 2 zusammenhängende Jahre zum Entwicklungsdienst verpflichten und mindestens 21 Jahre alt sein.

Neben relevanten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen wird auch die persönliche Eignung der Interessenten geprüft. Vorausgesetzt werden zum Beispiel körperliche und psychische Belastbarkeit, gute Fremdsprachenkenntnisse, Auslandserfahrung und persönliche Reife. Die meisten Entwicklungshelfer/innen haben zu Beginn ihres Einsatzes das 40. Lebensjahr überschritten. 

Klassischer Entwicklungsdienst vs. Alternative Entwicklungsprogramme

Der klassische Entwicklungsdienst richtet sich an Personen, die bereits mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen. Derzeit gibt es in Deutschland sieben Entwicklungsdienste die nach dem EhfG anerkannt sind und die Entwicklungshelfer/innen entsenden. Für Personen, die das Mindestalter oder die erforderlichen Qualifikationen noch nicht vorweisen können, gibt es jedoch zahlreiche Alternativen. Sie können an verschiedenen Entwicklungs-, Lern- und Hilfsprogrammen teilnehmen.

Wer wird gebraucht und welche Einsatzbereiche sind möglich?

Fakten

  • Lebensbedingungen in Entwicklungsländern verbessern 
  • Klassischer Entwicklungsdienst: Für Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Schulung von einheimischen Fachkräften
  • Verschiendene Programme für Interessierte mit weniger Erfahrung
  • Berufe u.a. im medizinischen, juristischen, sozialen und technischen Bereich gefragt

Für Dienstleistende in der Entwicklungsarbeit gibt es ein breites Spektrum an möglichen Einsatzbereichen. Vor allem Berufe aus dem medizinischen, juristischen, sozialen und technischen Bereich werden gebraucht, um die Lage der Bevölkerung in den Entwicklungsländern vor Ort nachhaltig zu verbessern.

Als Fachkraft Gutes in Entwicklungsländenr tun

Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit werden in folgenden Berufssparten besonders gesucht: Ingenieurswesen, Handwerk, Krankenpflege, Geburtshilfe, Medizin, Geisteswissenschaften, Jura, Soziale Arbeit und Landwirtschaft. Mögliche Arbeitsfelder in der Entwicklungsarbeit sind zum Beispiel: Mitarbeit in den Bereichen Bildung und Berufsbildung, Verwaltung und Management, Humanitäre Hilfe, Gesundheitswesen, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Demokratieförderung, Zivilgesellschaft und Governance, Medien und Kommunikation oder auch Ziviler Friedensdienst (vgl. www.entwicklungsdienst.de).

In welchen Ländern ist ein Entwicklungsdienst möglich?

Einsätze im Entwicklungsdienst können in allen Entwicklungs- und Transformationsländern geleistet werden. Jährlich werden beispielsweise mehr als 1.500 klassische Entwicklungshelfer/innen in zahlreiche Partnerprojekte in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa gesandt.

Kosten, Vergütung und Anerkennung des Entwicklungsdienstes

Entwicklungshelfer/innen oder Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit müssen mit dem jeweiligen Träger des Entwicklungsdienstes einen Entwicklungshelfervertrag nach dem Gesetz des EhfG abschließen. Nach diesem Vertrag haben Entwicklungshelfer/innen Anspruch auf Unterhaltsleistungen in Form von Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ein darüber hinaus reichender Verdienst ist nicht erlaubt. Die Vergütung alternativer Dienste ist organisationsabhängig, orientiert sich aber häufig am Gesetz des EhfG.

Organisation – wie gehe ich vor?

Nachdem sich Interessierte umfassend informiert haben, können sie sich direkt bei den Entsendeorganisationen der Entwicklungsdienste bewerben. Meist bieten diese ein Stellenverzeichnis und ein Bewerbungsformular auf ihrer Homepage an. Der jeweilige Entwicklungsdienst vermittelt dann die geeigneten Entwicklungshelfer/innen in passende Einsatzstellen in den Partnerländern.

Abgrenzung zu anderen Auslandsaufenthalten - Warum Entwicklungsdienst?

Im Gegensatz zu vielen anderen Auslandsaufenthalten wendet sich der Entwicklungsdienst speziell an erfahrene Fachkräfte. Als Fachkraft in Entwicklungsländenr Gutes tun, das bedeutet konkret das der Fokus auf der professionellen Zusammenarbeit liegt. Der/die Entwicklungsdienstleistende erhält Unterhaltsleistungen. Durch den Entwicklungsdienst soll die Lebenssituation der Bevölkerung eines Entwicklungslandes verbessert und einheimische Fachkräfte geschult werden.

 

(Bildquellen: iStock / borgogniels, MShep2)

Zusammenfassung



Altersgrenze:

Ab 21 Jahren

Auswahlkriterien:

Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (Nachwuchsprogramme)

Mehr als 2 Jahre Berufserfahrung (Entwicklungsdienst)

Einsatzdauer:

2 Jahre (Klassischer Entwicklungsdienst)

Kürzere Alternativprogramme sind möglich

Ende der Bewerbungsfrist:

Abhängig von Programmen und Projekten, frühzeitige Bewerbung zu empfehlen

Einsatzbedingungen:

Ggf. Visum

Zielländer:

Entwicklungs- und Transformationsländer

Finanzielle Förderungen:

Entwicklungsdienst: Unterhaltsleistungen, Wiedereingliederungshilfe, Reisekostenrückerstattung

Nachwuchsprogramme: Förderungen möglich

Freie Plätze:

Abhängig von Entsendeorganisation

Bewerbungsaufwand:

Mittlerer bis hoher Bewerbungsaufwand