Als Azubi ins Ausland gehen
Du möchtest während deiner Berufsausbildung einen ausländischen Betrieb kennen lernen und Auslandserfahrung sammeln? Als Auszubildende/r hast du es heutzutage dank gesetzlicher Reformen leichter, einen Auslandsaufenthalt zu realisieren.
Immer mehr Ausbildungsbetriebe erkennen im Zeitalter der Globalisierung die Vorteile von einem Auslandsaufenthalt während der Ausbildung und kommen dem Wunsch weltoffener Azubis häufig entgegen.
Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen aus für einen Auslandsaufenthalt als Azubi?
Man muss reisen, um zu lernen.
Mark Twain
Die gesetzliche Grundlage für Auslandsaufenthalte während der Ausbildung regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Generell müssen Azubis einen geplanten Auslandsaufenthalt immer mit ihrem Ausbildungsbetrieb absprechen. Der Aufenthalt muss in die Ausbildung integriert sein, d.h. dem Ausbildungsziel dienen.
Azubis wird empfohlen, ihren Auslandsaufenthalt nach der ersten Phase ihrer Ausbildung (nach der Zwischenprüfung) umzusetzen. So bringen sie bereits Fachkenntnisse mit und haben noch genügend Zeit, um auf die Abschlussprüfung zu lernen.
Das kommt in Frage als Auslandsaufenthalt als Azubi
Auslandsaufenthalt während der Ausbildung:
- Auslandspraktikum (Einzeln oder in der Gruppe)
- Azubi-Austausch in der beruflichen Bildung/ Weiterbildung
Nach der Ausbildung:
- Freiwilligendienst
- Auslandsbeschäftigung
- Entwicklungsdienst/ Friedensdienst für Berufsanfänger
- Au Pair
- Demi Pair
- Sprachreise
- Work & Travel
- Workcamp
Besondere Möglichkeiten als Azubi:
- Stipendium (z.B. Erasmus+)
- Youth Pass (Erleichtert die Anerkennung der Leistungen innerhalb Europas)
Auslandsaufenthalte für Azubis
Die möglichen Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sind in der Regel Auslandspraktika und Austausche mit Partner-Betrieben. Auszubildende können dabei ihr praktisches Know-how erweitern, interkulturelle Erfahrungen sammeln und ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern.
(Bildquelle: Pixabay / Jérémie Crémer)



