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Kostenpflichtige Freiwilligendienste

Du möchtest Freiwilligenarbeit im Ausland leisten, aber ein staatlich geförderter Freiwilligendienst kommt aus verschiedenen Gründen nicht für dich in Frage? Dann hast du auch die Möglichkeit, kostenpflichtige Freiwilligendienste mit privaten Projektanbietern oder Organisationen, Reiseveranstaltern oder Vermittlungsorganisationen (im folgenden Entsendeorganisation) zu absolvieren.

Du kannst in unterschiedlichen Bereichen tätig sein: Die Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige liegen vor allem im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. Startklar?

Entsendeorganisation und Vertrag für Freiwilligendienste

Tipps

Nutze jetzt den RGV Volunteer Guide:

  • finde die passende Organisation
  • bestimme ein geeignetes Zielland
  • entscheide dich für das passende Projekt

Freiwilligenarbeit kann in nahezu jedem Alter geleistet werden, meistens musst du jedoch mindestens volljährig sein. Du bist noch nicht 18 Jahre alt? Kein Problem! Bei einigen Anbietern kannst du mit einer Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten trotzdem als Freiwillige:r in einem Projekt im Ausland mitarbeiten. 

Bei von den Teilnehmenden selbst finanzierten Freiwilligendiensten wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Entsendeorganisation und den Teilnehmenden geschlossen. Die Regeln und Richtlinien werden vom jeweiligen Anbieter festgelegt. Die Organisation eines nicht geförderten Freiwilligendienstes gestaltet sich dadurch flexibler. Denn die angehenden Freiwilligen können die Programme den eigenen Vorstellungen entsprechend auswählen.

In vielen Fällen hast du die Möglichkeit, dich zwischen mehreren zur Auswahl stehenden Zielländern und Einsatzbereichen zu entscheiden. Außerdem kannst du oft den Beginn und die Dauer des Aufenthalts selbst festlegen.

In der Regel stehen den Teilnehmenden sowohl bei der Entsendeorganisation, als auch vor Ort im Partnerprojekt Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Die Hauptverantwortung für die Volunteers liegt hierbei bei der Entsendeorganisation. Die Anleitung der Teilnehmenden während des Aufenthalts übernehmen jedoch meist vorwiegend Ansprechpartner:innen im Projekt und/oder ein Team am Einsatzort.

Bewerbung und Finanzierung des Freiwilligendienstes

Um im Rahmen eines nicht geförderten Freiwilligendienstes ins Ausland zu gehen, musst du dich zunächst bei einer Entsendeorganisation im eigenen Land, zum Beispiel in Deutschland, bewerben. Die Bewerbungsbedingungen sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme legt die Entsendeorganisation fest. Für Aufenthalte außerhalb der EU gelten die üblichen Visabestimmungen.

In vielen Fällen werden bestimmte Referenzen und persönliche Qualifikationen der Teilnehmenden für den Freiwilligendienst in einem bestimmten Projekt vorausgesetzt. Zum Beispiel wird für die Mitarbeit in manchen sozialen Projekten pädagogisches Vorwissen verlangt. Manchmal muss ein Sprachnachweis über Kenntnisse in der Sprache des Einsatzlandes eingereicht werden. Der Bewerbungsprozess an sich ist jedoch meist weniger aufwendig als bei geförderten Diensten.

Die Kosten für den Freiwilligendienst müssen die Teilnehmenden selbst tragen. Es besteht jedoch bei manchen Entsendeorganisationen die Möglichkeit, eine Teilförderung zu erhalten. Außerdem können sich Freiwillige einen privaten Spenden- oder Förderkreis aufbauen und den Aufenthalt somit teilfinanzieren. Generell sind die Chancen, vermittelt zu werden, größer als bei einem staatlich geförderten Freiwilligendienst, der nur eine begrenzte Zahl an Projektplatzierungen vergibt.

Wie finde ich einen geeigneten (kostenpflichtigen) Freiwilligendienst?

Entsendeorganisationen für nicht geförderte Freiwilligendienste gibt es viele. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese zu vergleichen, vor allem hinsichtlich der allgemeinen Qualität und des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Auch das Lesen von Erfahrungsberichten kann bei der Entscheidung für eine geeignete Entsendeorganisation oder ein bestimmtes Programm eine Unterstützung sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf Messen zum Thema Bildung und Ausland über kostenpflichtige Freiwilligendienste zu informieren.

Abgrenzung des kostenpflichtigen Freiwilligendiensts zu anderen Programmen

Im Gegensatz zum geförderten Freiwilligendienst und Stellen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit sind diese Angebote leichter zugänglich. Die für bestimmte Leistung zahlenden Teilnehmenden sind einem vergleichsweise niedrigen Wettbewerb ausgesetzt. Der Auslandsaufenthalt kann teilweise wie eine Reise "gebucht" werden und der persönlichen Lebensplanung angepasst werden. Aufenthaltsdauer und Zielland können vom Teilnehmenden bestimmt werden.

 

(Bildquelle: iStock / MShep2)

Zusammenfassung



Altersgrenze:

Ab 18 Jahren, ohne Altersbegrenzung nach oben

Ab 16 Jahren (mit Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten) 

Auswahlkriterien:

Abhängig von Entsendeorganisation und Programm, z.B. Gute Englischkenntnisse, Führerschein etc. 

Einsatzdauer:

Kurzaufenthalte (z.B. 4 Wochen) bis Langzeitaufenthalte (1 Jahr)

Zielländer:

Entwicklungs- und Schwellenländer

Finanzielle Förderungen:

Teilfinanzierung durch Entsendeorganisation (selten), privater Spenden- und Förderkreis

Freie Plätze:

Abhängig von Entsendeorganisation und Programm

Arbeitsbereich:

sozial, ökologisch, kulturell