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Was ist der ADiA?

Der "Andere Dienst im Ausland" (ADiA) wurde in Deutschland gegründet und ursprünglich als Alternative zum Wehrdienst ins Leben gerufen. Er bot Verweigerern des Kriegsdienstes die Möglichkeit, eine Art Zivildienst im Ausland zu absolvieren. Heute richtet sich der ADiA sowohl an Frauen und Männer nahezu jeden Alters, die sich ehrenamtlich in sozialen Projekten im Ausland engagieren möchten.

Der gemeinwohlorientierte Dienst folgt seit seiner Gründung dem Gedanken der Völkerverständigung und -versöhnung. Suchst du nach einem von der Bundesregierung geprüften Freiwilligendienst der weniger Voraussetzungen erfordert wie z.B. der "Internationale Jugendfreiwilligendienst"? Dann hast du hier das passende Programm gefunden

Einsatzbereiche, Tätigkeiten und Zielländer beim ADiA

Der Andere Dienst im Ausland bietet, ebenso wie das "Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) im Ausland, vor allem Arbeitsstellen im sozialen Bereich an. Dieser umfasst den Sozial-Pflegerischen Bereich (z.B. Kranken-, Pflege- und Frauenhäuser, Arbeit mit Menschen mit Behinderung), den pädagogischen Bereich (z.B. politische Bildung, Museen, Schulen) sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Kinderheime, Projekte der Jugendbegegnung).

Im Fokus der Freiwilligenarbeit stehen dabei sozialpraktische Tätigkeiten. Der ADiA bietet Einsatzstellen in allen Staaten der EU an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Frankreich und Polen. Außerhalb Europas ist der ADiA in Australien, Südafrika, China oder Kanada möglich. Aber auch in Israel und in einigen Entwicklungsländern gibt es Einsatzmöglichkeiten.

Voraussetzung für den ADiA im Ausland

Die Dauer des Freiwilligendienstes beträgt mindestens 8 Monate und kann bis auf 24 Monate verlängert werden. In der Regel dauert der Aufenthalt jedoch ein Jahr. Im Gegensatz zu einigen anderen geförderten Freiwilligendiensten ist der ADiA schon ab 16 Jahren möglich. Es gibt im Gegensatz zu allen anderen geförderten Freiwilligendiensten keine Altersbegrenzung nach oben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vollschulzeitpflicht erfüllt wurde.

Weitere Teilnahmebedingungen wie etwa Fremdsprachenkenntnisse, Vorwissen in bestimmten Tätigkeitsfeldern, ehrenamtliches Engagement oder eine bestimmte Konfessionszugehörigkeit variieren je nach Entsendeorganisation. Bei der Suche nach einer geeigneten Organisation können Interessierte auf verschiedene Gütesiegel (z.B. Quifd) achten, die eine geprüfte Qualität der Entsendeorganisation zertifizieren.

Pädagogische Begleitung und Nachbereitung vom ADiA

Die meisten Entsendeorganisationen bieten für die Teilnehmenden eine pädagogische Begleitung an. Diese kann sich unterschiedlich gestalten, je nach Bedarf der Freiwilligen und Anforderungen der Einsatzstellen. Beispielsweise wird die Begleitung in Form von Seminaren, einer individuellen Vorbereitung und Beratung der Freiwilligen vor Ort, einer Bereitstellung eines Mentors/ einer Mentorin, eines Praktikums oder eines Work-Camps angeboten.

Die verpflichtende Teilnahme an einer bestimmten Anzahl an Seminartagen ist jedoch nicht einheitlich festgelegt bzw. variiert je nach Entsendeorganisation. Viele Entsendeorganisationen bieten Veranstaltungen zur Nachbereitung im Anschluss an den Einsatz an. Die Teilnahme an diesen Auswertungs-Veranstaltungen ist freiwillig.

Kosten und Finanzierung des ADiA

Die Kosten variieren je nach Entsendeorganisation und Einsatzland. Die Entsendeorganisationen sind dazu verpflichtet, die Kosten für die Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung der Freiwilligen zu übernehmen. Verpflegung und Unterkunft werden von den Entsendeorganisationen ebenfalls meist gestellt und manchmal erhalten die Teilnehmenden ein kleines Taschengeld – die Entsendeorganisationen sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Viele der Entsendeorganisationen fordern einen finanziellen Beitrag der Teilnehmenden, um den Einsatzplatz im Ausland finanzieren zu können. Die Teilnehmenden werden in diesem Fall oft gebeten, vorab einen privaten Spendenkreis zu gründen. Während der Freiwilligenarbeit besteht für Kindergeld-Berechtigte weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Was gibt es bei der Bewerbung für einen ADiA zu beachten?

Die Bewerbung um einen Platz beim ADiA erfolgt bei Entsendeorganisationen, die vom Bundesfamilienministerium für den ADiA anerkannt worden sind. Die Bewerbungsfristen und Auswahlkriterien variieren je nach Entsendeorganisation, jedoch sollten Bewerber/innen ihre Unterlagen mindestens 6 Monate im Voraus einreichen. Informationen zum Aufnahme- oder Bewerbungsverfahren können Interessierte direkt bei den Entsendeorganisationen einholen.

Anerkennung des anderen Freiwilligendienstes im Ausland

Teilnehmende erhalten nach Abschluss ihres Freiwilligendienstes Bescheinigungen, dass sie den "Anderen Dienst im Ausland" geleistet haben. Diese Nachweise werden von den Entsendeorganisationen und dem "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" ausgestellt. Der ADiA wird jedoch nicht als FSJ anerkannt.

 

(Bildquelle: Pixabay / drkiranhania)

Zusammenfassung



Altersgrenze:

ab 16 - ohne Altersbegrentzung nach oben

Einsatzdauer:

8 - max. 24 Monate (i.d.R 1 Jahr)

Finanzielle Eigenkosten:

Abhängig von Entsendeorganisation: 

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten
  • Visum
  • Kostenbeitrag durch Förderkreis zwischen 1.800-7.200 €/ Jahr
Einsatzbedingungen:

Teilnahme an Seminartagen (Anzahl variiert je nach Entsendeorganisation)

Zielländer:

weltweit

Finanzielle Förderungen:

Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung

Freie Plätze:

beschränkt

Bewerbungsaufwand:

variiert je nach Entsendeorganisation

Arbeitsbereich:

sozialer Bereich